Die schulinternen Fachcurricula sind keine abgeschlossenen Produkte, sondern sollten regelmäßig aktualisiert werden, wenn die Fachkonferenz neue Beschlüsse festlegt (z.B. bei dem Fach betreffenden neuen Erlasse oder Verordnungen; nach Evaluation/ Überprüfung des schulinternen Fachcurriculums durch geeignete Formen der Evaluation; aufgrund geänderter Rahmenvorgaben des Landes; usw.)
Mit der Veröffentlichung der SIFC wird klargestellt, dass die SIFC keine Ansprüche gegenüber der Schule begründen. Die schulinterne Verbindlichkeit bleibt dadurch unberührt.